Produkt Details
CHARAKTERISTIK
EPOXY FIX II ist ein Reparatur-Set, das lösemittelfreies Epoxidharz, Glasgewebe, Leichtfüllstoff und Schleifpapier enthält. Das Harz zeichnet sich besonders durch seine gute Haftung auf den meisten gebräuchlichen Materialien aus. Außerdem weist das Epoxidharz neben guten mechanischen Eigenschaften und einer erhöhten Chemikalienbeständigkeit auch eine Dimensionsstabilität durch einen sehr geringen Schrumpf auf. Das Reparatur-Set ist für den Einsatz im Über- und Unterwasserbereich geeignet.
EINSATZGEBIET
Mit EPOXY FIX II verklebt, verstärkt und repariert man sowohl die klassischen Materialien wie Metall, Holz und Stein als auch Polyester (GFK), Epoxid und viele Thermoplaste (auch Schaumstoffe und Styropor). Mit Hilfe des beiliegenden Glasgewebes kann das Reparatur-Set zur Verstärkung und Versteifung eingesetzt werden Die Beimischung des Leichtfüllstoffes ergibt je nach Zugabemenge eine zähflüssige bis kleisterähnliche Masse zum Verfüllen von kleinen Fehlstellen. Für flächige Spachtelarbeiten oder dem Auffüllen größerer Fehlstellen empfehlen wir jedoch den Einsatz einer gebrauchsfertigen Epoxy-Spachtelmasse wie z.B. BASE FILLER von Yachtcare.
Spezielle Anwendungsgebiete:
- Reparatur von kleinen Lecks in Booten aus GFK, Holz und Stahl
- Ausgießen bzw. Verfüllen kleiner Fehlstellen
- Reparatur von Surfboards aus Polyester, Epoxid, ASA und ABS (nicht PE!)
- Beschichten und laminieren
PRODUKTDATEN
- Inhalt: 250 g
- Farbton: transparent
- Mischungsverhältnis: 100 : 60 Gew.-Teile
- Topfzeit bei 20°C: ca. 30 Minuten
- Viskosität: ca. 900 mPa.s (20°C)
VERARBEITUNG
Als ideale Verarbeitungstemperatur für Untergrund und Harz werden + 20º C empfohlen. Eine Temperatur von min. +10º C sollte aber auf jeden Fall erreicht werden. Die Reparaturstelle bzw. die Haftflächen beim Verkleben gründlich von Schmutz und Fett befreien und gründlich aufrauen. Harz und Härter werden sorgfältig im vorgegebenen Mischungsverhältnis miteinander vermischt. Sollte das reine Harz ohne Gewebe oder Füllstoff verwendet werden, muss ein ausreichend großes Mischgefäß verwendet werden, da das Material durch die Reaktionstemperatur aufschäumt. Ggf. das Gefäß im Wasserbad kühlen.
Verstärken: Die Reparaturstelle wird dünn mit dem Harz-Härter-Gemisch vorgestrichen. Das Glasgewebe wird aufgelegt und ebenfalls mit dem Gemisch solange durchtränkt, bis das Gewebe durchsichtig erscheint. Helle Luftblaseneinschlüsse werden mit den Pinselborsten sorgfältig entlüftet. Der Harzbedarf beträgt 1-faches Glasgewebegewicht pro m².
Verkleben: Das Harz-Härter-Gemisch wird auf die vorbereiteten Haftflächen aufgestrichen. Die zu verklebenden Teile werden zusammengefügt und fixiert. Nach frühestens 24 Stunden (bei 20°C) ist die Verklebung voll belastbar. Die Härtungszeit kann durch eine Temperung bis +50°C verkürzt werden. Eine zusätzliche Temperung sorgt zudem für ein Maximum an Festigkeit und Chemikalienbeständigkeit.
Vergießen/Verspachteln: Harz und Härter im angegebenen Mischungsverhältnis anrühren. Nach eigenem Ermessen den Füllstoff zugeben, bis die gewünschte Konsistenz der Masse erreicht wird. Eine Zugabemenge bis 20 Gew.% Füllstoff ergibt eine gießfähige Mischung, ab 25 Gew.% Füllstoff wird eine kleisterähnliche bzw. pastöse Konsistenz erreicht. Durch die Zugabe des Füllstoffes erhält die Mischung nach der Aushärtung eine klebefreie Oberfläche.
SICHERHEITSHINWEISE
Hinweise zum Umgang mit den Produkten und zur Entsorgung entnehmen Sie bitte dem gültigen Sicherheitsdatenblatt und den entsprechenden Merkblättern der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie. Die vorstehenden Angaben, insbesondere die Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründen und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgsversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufsund Lieferbedingungen. Es gilt das jeweils neueste Technische Merkblatt, das von uns angefordert worden sollte.
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