Die häufigste Lösung ist das Streichen des Rumpfes mit einem Antifoulingmittel.
Hart-, Dünnschicht- und selbstpolierendes Antifouling.
Fast jeder Eigner hat ein Antifouling auf seinem Unterwasserschiff als Bewuchsschutz.
Was kann ein Antifouling leisten und was nicht – ein kleiner Überblick:
• Bewuchsvermindernde Eigenschaft (keinerlei Osmose- oder Korrosionsschutz)
• Muss jährlich erneuert werden
• Kein glänzender Lack. Aktive Stoffe sollen entweichen. Daher keine geschlossene glänzende Schicht
• Aufgrund der Giftigkeit Einsatz nur im Unterwasserbereich von Yachten
• Schleifen nur nass um Gesundheitsgefährdung durch Einatmen zu vermeiden
• Schleifrückstände auffangen und gemäß regionaler Vorschriften entsorgen
• Anoden sorgfältig abkleben und nicht überstreichen. Sonst Verlust der Wirksamkeit
• Wirkt nur in ausreichender Schichtstärke. Empfohlenen und errechneten Farbbedarf auftragen, um ausreichenden Bewuchsschutz zu gewährleisten. Auch wenn man unvorhergesehene Schicht auftragen muss. Bei zu geringer Schichtstärke verliert man ggf. zu früh zugesicherte Schutzwirkung
• Enthält schwere Bestandteile. Farbe vor und während Verarbeitung gut aufrühren
• Verträglichkeit mit Altanstrich prüfen (anderer Hersteller, andere Wirkweise etc.). Teilweise altes Antifouling entfernen oder Sperrprimer auftragen
• YACHTCARE Antifoulings können bereits im Herbst aufgetragen werden. Bei ungeschützter Lagerung im Außenlager muss Antifouling im Frühjahr vor Zuwasserlassen durch leichtes Anschleifen / Abwaschen aktiviert werden